Die ersten Beiträge dieser Serie drehten sich um das Thema Impressum und Offenlegung. Nun geht es mit einer urheberrechtlichen Frage weiter, die einer Leserin an unseren Rechtsexperten Alexander Koukal gerichtet hat.
Eine Bloggerin erkundigte sich nach dem Zitieren von Rezepten aus Kochbüchern. Sie würde gerne Rezepte aus Büchern (gratis) online zur Verfügung stellen – natürlich mit einem Verweis auf die AutorInnen.
Rechtliche Grenzen für die Übernahme von Texten setzt uns das Urheberrecht, die Übernahme fremder Leistungen kann außerdem nach dem Wettbewerbsrecht verboten sein. Mit beiden Bereichen werden wir uns in dieser Serie noch tiefer beschäftigen. Vorerst zur Wiedergabe von Rezepten aus Kochbüchern.
Ganz wichtig ist einmal, dass die Nennung der AutorInnen die Wiedergabe des Rezepts nicht automatisch zulässig macht. Dass man damit das Kochbuch und dessen VerfasserIn bewirbt, mag zutreffen, ist aber rechtlich nicht relevant. Die Quellenangabe alleine ersetzt nie die Einwilligung des Rechteinhabers – und das ist hier der Verlag.
Unbedeutend ist außerdem, ob Sie Ihren Blog „gratis“ anbieten, also mit der Wiedergabe der Rezepte kein Geld verdienen (wobei Letzteres nicht stimmt, wenn Sie Bannerwerbung schalten).
Wenn ein Text urheberrechtlich geschützt ist, benötigt man für seine Aufnahme in den Blog – mit wenigen Ausnahmen, die hier nicht zutreffen – die Zustimmung des Verlags. Aber sind Rezepte geschützt?
Der „Kern“ eines Rezepts, nämlich die kurze Aufzählung, welche Zutaten in welcher Menge in welcher Reihenfolge wie verarbeitet werden, ist urheberrechtlich nicht geschützt. Denn es handelt sich um eine ziemlich eng vorgegebene Liste, dem Autor sind alternative Formulierungen kaum möglich. Gerade das ist aber für den urheberrechtlichen Schutz nötig – dass nämlich der Autor vorhandene Spielräume bei der Gestaltung seines Textes ausnutzen kann, um ihm eine individuelle Note zu geben.
Vorbemerkungen zu einem Rezept oder einer Zutat, Erlebnisberichte aus der Küche oder Ähnliches können hingegen schon urheberrechtlich geschützt sein. Sie merken das daran, dass der Text frei (und auch ganz anders) formuliert werden könnte. Solche Texte sollten Sie nicht ohne Okay des Autors übernehmen.
Und Achtung: Die Bilder darf man auf keinen Fall ohne Zustimmung in den Blog aufnehmen. Diese sind auf jeden Fall rechtlich geschützt – dazu mehr in einer späteren Folge.
Aus urheberrechtlicher Sicht heißt das alles also: Eine Einkaufstabelle, den kurzen Abschnitt über die Zubereitung („Zwiebel anschwitzen, … dazugeben“ und Ähnliches) können Sie ohne Nachfrage wiedergeben. Aus Fairness sollten Sie die Quelle nennen, es ist aber nicht erforderlich. Von der Übernahme anderer Texte aus Kochbüchern rate ich ab, zumindest sollte man sich das im Einzelfall gut ansehen; und Bilder, Skizzen und Grafiken dürfen Sie keinesfalls ohne Einwilligung übernehmen.
Wenn Sie umfangreich und ohne besondere Eigenleistung Rezepte aus Kochbüchern in Ihren Blog aufnehmen, also quasi eine Onlineausgabe dieser Bücher fabrizieren, können Sie auch mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt kommen. Sie machen dem Verlag dann ja Konkurrenz, er wird weniger Bücher verkaufen, weil man die Rezepte bei Ihnen gratis lesen kann. Dazu mehr in der nächsten Ausgabe.
Wenn auch du Fragen in Sachen “Neue Medien” oder Blogger-Rechte hast, schick dein Anliegen an office@koukal.at!
Schmausepost vom 22. August 2014 - Newsletter | Schmausepost
22 August
[…] Recht gebloggt: Darf man Rezepte aus Kochbüchern auf seinem Foodblog zitieren? Diese Frage beantwortet der vierte Teil der informativen Serie „Blogger-Rechte“ bei den österreichischen Foodbloggern. Zuvor ging es bereits um die Themen Impressum, Offenlegung und fehlende Offenlegung. Österreichische Foodblogger (Rezepte zitieren // Übersicht) […]
Blogger-Rechte Teil 4: Rezepte aus Kochbüchern | Ö Food Blogger » webindex24.ch - News aus dem Web
17 September
[…] Blogger-Rechte Teil 4: Rezepte aus Kochbüchern | Ö Food Blogger […]
Jörg
25 November
Toller Blog!
Schau doch auch mal auf meinem Blog vorbei! 🙂
http://www.interessanteswissen.blogspot.de
Blogger-Rechte Teil 5: Rezepte aus Kochbüchern Teil 2 | Ö Food Blogger
11 Dezember
[…] vorigen Beitrag bin ich auf die urheberrechtlichen Grenzen für eine Übernahme von Rezepten aus Kochbüchern […]
Q&A: Rechtliche Fragen für Österreichische Foodblogger beantwortet | Ö Food Blogger
7 April
[…] Das bloße Rezept, also die Liste mit Zutaten und in welcher Reihenfolge sie verarbeitet werden ist nicht urheberrechtlich geschützt. Anekdoten, Erlebnisberichte oder ähnliches dazu sehr wohl. Mehr dazu findest du hier. […]